Schließfächer
Legitime Schließfächer, für Dinge, die Sie nicht zu Hause aufbewahren sollten.
SEIT 1984
Wien · Palais Auersperg
DAS SAFE in 1080 Wien
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Wertfachvermietungs-Unternehmen im 8. Wiener Bezirk/Josefstadt und stellen Ihnen gerne unsere Leistungen rund um die sichere Verwahrung Ihrer Wertgegenstände oder Daten vor. Die legitimen Fächer befinden sich in einem Hochsicherheitsgebäude – 1.000 Tonnen Stahlbeton ummanteln den Saferaum, die gesamte Anlage wird Tag und Nacht bewacht – in einer sehr weitläufigen, offenen Lage, was noch zusätzlich zur Sicherheit beiträgt. Unsere Serviceleistungen sind vielfältig und umfassen vom Schließfach über Meetings für Ihr Büro ein gut durchdachtes, bestens funktionierendes Sicherheitsangebot.
Wir bieten Ihnen:
Legitime Schließfächer, für Dinge, die Sie nicht zu Hause aufbewahren sollten.
Unser Data Storage mit Hochsicherheits-Schließfächern für Ihre sensiblen Daten.
Sicherheits-Meetings im Verhandlungsraum bzw. Konferenzraum.
Preisliste für legitimierte Fächer, gültig ab 1. November 2024.
| KategorieKat. | Höhe × Breite × Tiefe in cmH × B × T cm | 1 Jahr1 Jahr | 6 Monate6 Mon. | 3 Monate3 Mon. | 1 Monat1 Mon. | 1 Woche1 Wo. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | 9 × 30 × 48 | 585 | 370 | 240 | 120 | 60 |
| B | 12 × 30 × 48 | 645 | 410 | 260 | 130 | 60 |
| C | 15 × 30 × 48 | 675 | 430 | 270 | 160 | 80 |
| D | 21 × 30 × 48 | 735 | 480 | 320 | 190 | 80 |
| E | 30 × 30 × 48 | 775 | 550 | 370 | 210 | 110 |
| F | 36 × 30 × 48 | 865 | 600 | 400 | 270 | 130 |
| G | 30 × 60 × 48 | 1.280 | 830 | 520 | 360 | 170 |
| H | 60 × 30 × 48 | 1.280 | 830 | 520 | 360 | 170 |
| I | 36 × 60 × 48 | 1.530 | 960 | 650 | 460 | 230 |
| K | 60 × 60 × 48 | 2.360 | 1.420 | 990 | 770 | 420 |
| L | 182 × 60 × 48 | 4.540 | 2.700 | 1.560 | 990 | 550 |
Preise in Euro. Alle Preise verstehen sich exklusive 20 % MwSt.
Hochsicherheits-Schließfach für Datenträger, Festplatten und digitale Archive
AUF ANFRAGEVerhandlungs- und Konferenzraum, stundenweise, diskret und sicher
AUF ANFRAGEUnser Ziel: Ihr Recht auf Diskretion und Privatsphäre!
Hinter den historischen Mauern des Palais Auersperg verbirgt sich eine Hochsicherheitsanlage von heute: klimatisiert, versichert und bis ins letzte Detail durchdacht. Wiener Tradition trifft auf modernste Sicherheitstechnik.
Ein Schlüssel, ein Passwort — mehr braucht es nicht. Unsere Schließfächer funktionieren heute wie am ersten Tag, nur mit modernster Technologie – diskret und verlässlich. Schlüsselweitergabe ist möglich.
Eine Tresortür, wie sie nur wenige Banken besitzen, trennt Ihre Werte von der Außenwelt. Rund um die Uhr überwacht, still und unbestechlich.
Nur Sie allein kennen Ihr selbstgewähltes Codewort, das die erste Verriegelung Ihres Fachs öffnet. Und nur Sie allein haben den Schlüssel für die zweite. Im Tresorraum stehen Safes von 9 cm Höhe bis zur Größe eines Garderobenschranks.
Vertrauen verpflichtet.
Das Safe ist ein sehr traditioneller, konservativer familiär geführter Betrieb mit Fokus auf Sicherheit rund um Wertgegenstände, Daten oder Verhandlungen. Seit 1984 kümmern wir uns um das Absichern Ihrer wichtigen Dinge vom Schmuck über Dokumente bis hin zu Münzen oder Datenbändern und bieten Ihnen dafür Tresorschließfächer der höchsten Sicherheitsstufe zum Mieten. Unsere Mitarbeiter sind hervorragend geschult, vertrauenswürdig und absolut diskret – denn Ihre Privatsphäre hat für uns Priorität!
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns persönlich besuchen, um sich von unserem Angebot zu überzeugen. DAS SAFE befindet sich im Palais Auersperg, nahe beim Parlament, in einer sehr angenehmen Gegend mitten im schönen Wien. Wir legen großen Wert auf ein konservatives Umfeld und haben unsere Räumlichkeiten darum auch luxuriös und einladend gestaltet. Sie werden sich schon beim Eintreten wohlfühlen, das versprechen wir!
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin — diskret, unverbindlich, in aller Ruhe.
Termin vereinbarenAuerspergstraße 1, 1080 Wien
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Bedingungen für die Vermietung von Schließfächern
der Safe-Wertfachvermietungsgesellschaft m.b.H. FN 80874 h, Auerspergstr. 1, 1080 Wien („Vermieter“)
Fassung Oktober 2026, gültig für ab 20.10.2026 abgeschlossene Safe-Mietverträge
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Vermieter und seinen Kunden (bzw. Mietern) über die Vermietung von im Safe-Mietvertrag nummernmäßig bezeichneten, in der Stahlkammer des Vermieters gelegenen Wertfächern („Safe“).
1.2.Der Safe-Mietvertrag kommt mit Unterfertigung des Safe-Mietvertrages durch Mieter und Vermieter und Übergabe der Safeschlüssel zustande.
2.1.Das Safe wird auf die im Safe-Mietvertrag vereinbarte Dauer vermietet. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2.2.Sowohl der Mieter als auch der Vermieter sind berechtigt, den Safe-Mietvertrag aus einem wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung auch vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zu kündigen („Außerordentliche Kündigung“). Als wichtige Gründe für die Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter gelten insbesondere die Nichtbeachtung des Vertragspunktes 5) sowie sonstige beharrliche Verletzungen des Safe-Mietvertrages oder dieser AGB.
3.1.Das Mietentgelt bemisst sich nach der Größe des Safes und der Dauer der Miete und wird im Safe-Mietvertrag festgelegt. Es ist jeweils im Vorhinein zur Zahlung fällig.
3.2.Im Falle einer Außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter aus einem Grund, dessen Ursache der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist, erfolgt keine anteilsmäßige Refundierung des für die laufende Mietperiode bereits geleisteten Mietentgelts. Dies gilt unabhängig davon, ob den Mieter am Eintritt dieses Grundes ein Verschulden trifft.
4.1.Bei Abschluss des Safe-Mietvertrages wählt der Mieter ein Safe der Größe seiner Wahl und einen beliebigen, nur ihm bekannten, persönlichen Code, bestehend aus einer Buchstaben- und / oder Ziffernkombination, die vom Mieter selbst in das elektronische Sicherheitssystem des Vermieters eingespeichert wird. Zugleich erhält der Mieter die beiden Safeschlüssel (2 Stück Originalschlüssel). Der Mieter hat die Safeschlüssel sorgfältig zu verwahren. Die Safeschlüssel bleiben im Eigentum des Vermieters.
4.2.Das Safe kann nur durch jedesmalige Eingabe des persönlichen Codes und mit den Originalschlüsseln geöffnet und verschlossen werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob es sich bei dem Benützer des Safes um den Mieter oder dessen Bevollmächtigten handelt. Der Mieter hat selbst für den ordnungsgemäßen Verschluss des Safes zu sorgen.
5.1.Die Untervermietung ist nicht gestattet.
5.2.Die Aufbewahrung feuer-, explosions- oder sonst gefährlicher, verderblicher, Geruch verbreitender oder die Umgebung und Umwelt gefährdender Gegenstände in dem Safe sowie die Einbringung von Gegenständen, deren Besitz, Verkehr oder Handel gesetzlich verboten ist, ist nicht gestattet.
6.1.Der Zutritt zu dem Safe ist während der Geschäftsstunden des Vermieters möglich, die in den Geschäftsräumen bekanntgemacht sind.
7.1.Als weitere Vertragsleistung sind während der Laufzeit des Safe-Mietvertrages die in das Safe zulässigerweise eingebrachten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl bis zum Höchstbetrag von EUR 36.336,42 bei einer österreichischen Versicherungsanstalt versichert; hierfür gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem Mieter bei Vertragsabschluss auf Anfrage ausgefolgt werden. Der Versicherungshöchstbetrag kann mittels separater schriftlicher Vereinbarungen und gegen eine zusätzliche Prämie erhöht werden.
7.2.Ansprüche aus der Versicherung hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Versicherer geltend zu machen.
8.1.Der Vermieter übernimmt keine Verwahrung oder Obsorge für den Inhalt des Safes. Seine Obsorge- und Sicherungspflichten beziehen sich ausschließlich auf den Safe und die Safeanlage. Die Vermieterin nimmt vom Safeinhalt grundsätzlich keine Kenntnis.
9.1.Der Vermieter haftet für Schäden nur, wenn er sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im Übrigen haftet der Vermieter bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden bis zu Höhe der Versicherungssumme gemäß Punkt 7. Bei einer Verwahrung im Sammelfach gemäß Punkt 13.5 wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.
9.2.Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit oder sonstige Umweltbedingungen entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt.
9.3.Weiters haftet der Vermieter nicht für Schäden oder Nachteile, die aufgrund behördlicher Anordnungen oder Maßnahmen entstanden sind, sofern diese nicht auf ein rechtswidriges Verhalten des Vermieters zurückzuführen sind.
10.1.Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch die von ihm eingebrachten Gegenstände verursacht werden, sofern ihn daran zumindest ein leichtes Verschulden trifft.
10.2.Hat der Mieter feuer-, explosions- oder sonst gefährlicher, verderblicher, Geruch verbreitender oder die Umgebung und Umwelt gefährdender Gegenstände oder sonstige Gegenstände, deren Besitz, Verkehr oder Handel gesetzlich verboten ist, haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Nachteile auch dann, wenn ihm die gefährliche, schädliche oder verbotene Beschaffenheit der eingebrachten Gegenstände nicht bekannt war.
10.3.Der Mieter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Vermieter neben den dem Mieter ausgefolgten zwei Safeschlüsseln keinen weiteren Safeschlüssel besitzt und daher nicht in der Lage ist, bei Verlust derselben Ersatzschlüsseln herzustellen. Für alle Kosten und Nachteile, die dem Vermieter aus einem Verlust eines Safeschlüssels und dem notwendigen Austausch des Safeschlosses entstehen, muss daher der Mieter aufkommen.
10.4.Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über den Verlust eines Safeschlüssels zu informieren. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung oder erfolgt sie verspätet, haftet er dem Vermieter für die dadurch schuldhaft verursachten Schäden und notwendigen Aufwendungen, insbesondere für Kosten, die bei rechtzeitiger Verständigung hätten vermieden werden können.
11.1.Der Vermieter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, sich wegen fälliger Ansprüche aus dem Safe-Mietvertrag nach seiner Wahl ganz oder teilweise aus der vom Mieter erlegten Barkaution zu befriedigen. Die Ansprüche des Vermieters sind nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt.
11.2.Wird die Kaution während des aufrechten Vertragsverhältnisses ganz oder teilweise in Anspruch genommen, ist der Mieter verpflichtet, sie binnen 14 Tagen nach Aufforderung durch den Vermieter wieder auf den ursprünglich vereinbarten Betrag aufzufüllen.
11.3.Nach Beendigung des Safe-Mietvertrages und ordnungsgemäßer Rückstellung des Safes einschließlich der Rückgabe sämtlicher Safeschlüssel ist die Kaution zurückzuzahlen, soweit dem Vermieter keine Ansprüche aus dem Safe-Mietvertrag zustehen.
11.4.Bestehen bei Beendigung des Safe-Mietvertrages konkrete Anhaltspunkte für Ansprüche des Vermieters, deren Bestehen oder Höhe zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend festgestellt werden kann, ist der Vermieter berechtigt, einen zur Sicherung dieser Ansprüche angemessenen Teil der Kaution für die zur Prüfung und Klärung des Anspruchs erforderliche angemessene Zeit zurückzubehalten. Der nicht zur Sicherung solcher Ansprüche erforderliche Teil der Kaution ist zurückzuzahlen. Nach Klärung ist ein verbleibender Kautionsbetrag unverzüglich zurückzuzahlen und berechtigte Ansprüche mit der Kaution abzurechnen.
11.5.Der Vermieter ist nicht zur Veranlagung der Kaution verpflichtet. Die Kaution wird nicht verzinst.
12.1.Mit Beendigung des Safe-Mietvertrages endet die Berechtigung des Mieters zur Benützung des Safes. Der elektronische Zugang zum Safe wird mit Vertragsende gesperrt. Der Mieter ist daher verpflichtet, den Safe spätestens am letzten Tag des Vertragsverhältnisses vollständig zu räumen und sämtliche ihm überlassenen Safeschlüssel an den Vermieter zurückzugeben und den Safe in ordnungsgemäßem Zustand zurückzustellen.
12.2.Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht vollständig nach, ist für jeden begonnen Kalendertag ab dem ersten Kalendertag nach Beendigung des Safe-Mietvertrages bis einschließlich des Kalendertages, an dem die vollständige Rückstellung erfolgt, eine Vertragsstrafe (Pönale) in der für die jeweilige Safekategorie im auf der letzten Seite dieser AGB ausgewiesenen Pönalen Verzeichnis zu bezahlen. Die Geltendmachung eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens durch den Vermieter bleibt, soweit gesetzlich zulässig, unberührt.
12.3.Die Beendigung des Safe-Mietvertrages wird weder durch die unterlassene oder verspätete Räumung des Safes oder Rückgabe der Safeschlüssel noch durch eine unterlassene, verspätete oder technisch nicht wirksam erfolgte Sperre des elektronischen Zugangs hinausgeschoben und führt insbesondere nicht zu einer Verlängerung oder Erneuerung des Safe-Mietvertrages. Eine stillschweigende Erneuerung ist ausgeschlossen.
13.1.Kommt der Mieter nach Beendigung des Safe-Mietvertrages trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer Nachfrist von einem Monat seiner Verpflichtung zur vollständigen Räumung und Rückstellung des Safes, zur Rückgabe sämtlicher Safeschlüssel oder zur Zahlung fälliger Rückstände aus dem Safe-Mietvertrag nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, den Safe ohne weitere Ankündigung und ohne weitere Mitwirkung des Mieters auf dessen Kosten durch einen hierzu befugten Dritten öffnen zu lassen und sich aus dem Inhalt wegen fälliger Forderungen aus dem Safe-Mietvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften über den außergerichtlichen Pfandverkauf zu befriedigen. Dies umfasst insbesondere offene Mietentgelte, angefallene Vertragsstrafen (Pönalen) sowie die notwendigen und angemessenen Kosten der Safeöffnung, der Inventarisierung, Dokumentation, Verwahrung und Verwertung.
13.2.Dies gilt auch dann, wenn die Safeschlüssel aus einem der Sphäre des Mieters zuzurechnenden Grund nicht zurückgegeben werden können, ohne dass den Mieter daran ein Verschulden treffen muss.
13.3.In der oben genannten schriftlichen Aufforderung sind die zu diesem Zeitpunkt fälligen Ansprüche der Höhe nach anzugeben, auf die Nachfrist von einem Monat hinzuweisen und die beabsichtigte Öffnung und Verwertung des Safeinhalts anzudrohen.
13.4.Über die Öffnung sowie den vorgefundenen Safeinhalt ist ein Protokoll aufzunehmen und der Safeinhalt in geeigneter Weise zu inventarisieren und zu dokumentieren. Die Art der Verwertung wählt der Vermieter nach eigenem Ermessen.
13.5.Nicht verwertete Gegenstände und ein Verwertungsüberschuss werden nach Wahl des Vermieters gerichtlich hinterlegt oder gegen die unten ausgewiesene Pönale in einem Sammelfach des Vermieters verwahrt. Die Haftung des Vermieters für die Verwahrung in einem Sammelfach ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
14.1.Der Vermieter ist berechtigt, Informationen über das Vertragsverhältnis sowie die Nutzung des Safes an Behörden oder sonstige berechtigte Dritte weiterzugeben, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt.
15.1.Der Mieter hat den Vermieter Änderungen seines Namens, seiner Anschrift und Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Werden Änderungen der Anschrift nicht bekanntgegeben, gelten schriftliche Erklärungen des Vermieters als dem Mieter zugegangen, wenn sie an die letzte dem Vermieter bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden.
16.1.Der Mieter kann die Rechte und Pflichten aus dem Safe-Mietvertrag ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte übertragen.
17.1.Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die nicht mit Verbrauchern im Sinn des § 1 KSchG abgeschlossen werden, ausschließlich Wien, Innere Stadt, vereinbart.
17.2.Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Safe-Mietvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Unternehmern gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
18.1.Änderungen dieser AGB teilt der Vermieter dem Mieter schriftlich oder per E-Mail spätestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten mit. In der Mitteilung sind die geänderten Bestimmungen übersichtlich hervorzuheben. Weiters ist die bisherige der neuen Fassung gegenüberzustellen.
18.2.Die Änderung gilt als vereinbart, wenn der Mieter nicht vor dem Inkrafttreten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge, die Widerspruchsfrist und das kostenlose Kündigungsrecht des Mieters zum Änderungszeitpunkt hat der Vermieter in der Mitteilung ausdrücklich hinzuweisen. Solche Änderungen sind allerdings nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind (z.B. Änderungen der Rechtslage, der Kosten, der Sicherheitsstandards etc.).
18.3.Änderungen der Hauptleistungen (etwa Größe und Art des Safes, Mietdauer sowie Entgelterhöhungen), bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Mieters.
| Kategorie | Format (h × b × t in cm) | Pönale pro Kalendertag |
|---|---|---|
| A | 9 x 30 x 48 cm | 5 € |
| B | 12 x 30 x 48 cm | 6 € |
| C | 15 x 30 x 48 cm | 7 € |
| D | 21 x 30 x 48 cm | 8 € |
| E | 30 x 30 x 48 cm | 9 € |
| F | 36 x 30 x 48 cm | 12 € |
| G | 30 x 60 x 48 cm | 16 € |
| H | 60 x 30 x 48 cm | 16 € |
| I | 36 x 60 x 48 cm | 20 € |
| K | 60 x 60 x 48 cm | 33 € |
| L | 182 x 60 x 48 cm | 43 € |
SAFE Wertfachvermietungs Ges.m.b.H. · Auerspergstraße 1 · A-1080 Wien · Tel.: +43-1-406 61 74 · info@dassafe.com
Text folgt.